
Gegenstände des täglichen Gebrauchs
Viele Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind nach Lebensmittelrecht den Bedarfsgegenständen zuzuordnen.
Hierzu zählen:
- Gegenstände mit Kontakt zu Lebensmitteln (Besteck, Geschirr, Geräte für die Lebensmittelverarbeitung)
- Verpackungen von Lebensmitteln, Tabak und Kosmetika
- Gegenstände mit Schleimhautkontakt (Zahnbürste,Schnuller, Mundstücke für Musikinstrumente)
- Gegenstände der Körperpflege (Kämme, Bürsten,Schwämme)
- Spielwaren und Scherzartikel
- Gegenstände mit Hautkontakt (Textilien, Schmuck, Brillengestelle)
- Reinigungs- und Pflegemittel
- Kosmetika
Aufgrund ihrer Zusammensetzung darf von diesen Produkten keine Gefahr für den Verbraucher ausgehen. Bedarfsgegenstände können aus den unterschiedlichsten Materialien bestehen. Dies stellt hohe Anforderungen an die Analytik und verlangt nach einer individuellen Beurteilung. Die WESSLING Laboratorien verfügen über langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet und prüfen Produkte, Werkstoffe und Bedarfsgegenstände nach nationalen und internationalen Rechtsnormen.
Aktuelle Seminare 2009
Arbeitsgebiete
- Mikrobiologische Untersuchungen
- Chemisch-physikalische Untersuchungen
- Migrationen von Metallen und Schwermetallen
- Formaldehydbestimmungen
- Farbechtheitsprüfungen
- Sensorische Untersuchungen
- Deklarations- und Kennzeichnungsprüfungen
- Sicherheitsprüfung an Spielzeug gemäß DIN EN 71



